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Auf dieser Seite finden Sie stets aktuelle Informationen über unsere Künstler, unsere Angebotspalette und natürlich über uns.

 
 

   

 

Werbeartikel

 


Den Vertrieb von Werbeartikeln haben wir mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Interessenten für diese Werbeartikel wenden sich bitte direkt an die Fa. Mapa GmbH unter:


www.quellschwamm.de

 

   

 
 

Künstlerflyer 2012/2013 online!

 

Wir haben unseren Künstlerflyer für 2012/2013 überarbeitet und stellen Ihnen diesen hier ab sofort zum Download im PDF-Format zur Verfügung.

Auch unseren
Imagefolder können Sie hier downloaden.

 
 

   

 

Wichtige Information zum Gastspielgeschäft und Umsatzsteuer

An der Organisation künstlerischer Veranstaltungen sind häufig drei Partner beteiligt: Der Künstler, der Veranstalter und eine zwischengeschaltete Vermittlungs- oder Künstleragentur.

Wenn ein direkter Vertrag zwischen Künstler und Veranstalter zustande kommt und die Agentur als Vermittler und Interessenvertreter des Künstlers auftritt, spricht man vom Agenturgeschäft.

Wenn die zwischengeschaltete Agentur die Leistungen des Künstlers einkauft und an der Veranstalter weiter verkauft, spricht man vom Gastspielgeschäft.

Umsatzsteuerlich akzeptierte die Finanzverwaltung im Gastspielgeschäft für die Leistung der Agentur an den Veranstalter bisher immer den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%.

Dies tat sie trotz einer Änderung der einschlägigen Regelung im Umsatzsteuergesetz 2005, aus der man schon damals hätte ableiten können, dass entsprechende Leistungen zum Regelsteuersatz von 19% abzurechnen seien. Laut BMF-Schreiben vom 9. Februar 2011 darf der ermäßigte Steuersatz auf entsprechende Umsätze ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr angewendet werden. Agenturen müssen ab 2012 ihr Abrechnungssystem umstellen.

In der Regel dürfte sich hieraus keine ernsthafte Verteuerung der Veranstaltungsleistungen ergeben, weil in vielen Fällen der Veranstalter die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann.

 
 

   

 
 

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